Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benahteiligter Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsichen Kulturlandshaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den Betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtshaft sowie im vor- und nahgelagerten Bereich gesichert werden.